Fotowettbewerb 2025:

Der Boden lebt!

Der versierte Naturgärtner weiß um die Wichtigkeit eines guten Bodenlebens und der Vielzahl an Lebewesen, die man hier finden kann. Leider werden diese Lebewesen aber nur sehr selten fotografiert. Das wollen wir ändern! Im nächsten Fotowettbewerb des NaturGarten e.V. geht es daher um Bilder vom Leben unterhalb der Erdoberfläche. Egal wie viele Beine – oder auch keine – die Tiere haben, leben sie unter Tage, kommen sie für uns in Frage. Klar, dieses Getier klettert auch mal an einer Pflanze hinauf… aber derartige Fotos hatten wir ja schon genug. Es soll Boden zu sehen sein. Wenn dann noch einheimische Tiere und Pflanzenteile zu sehen sind, habt ihr alles richtig gemacht.

Wir wünschen allen viel Spaß bei der Erstellung der Fotos, für die auch wieder Preise winken:

1 x 1. Preis – Gutschein im Büchershop des Naturgarten e.V. im Wert von 50 €
1 x 2. Preis – Gutschein im Büchershop des Naturgarten e.V. im Wert von 35 €
3 x 3. Preis – Gutschein im Büchershop des Naturgarten e.V. im Wert von 25 €

Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.

Die Gewinner*innen werden von den Teilnehmenden des Mitgliedertages im Februar 2025 ausgewählt. Wir hoffen auf viele Foto-Neuzugänge für unseren Fotopool, denn alle Teilnehmenden stellen ihre Wettbewerbsbeiträge für unsere Themenhefte, Veröffentlichungen und die ehrenamtliche Arbeit des NaturGarten e.V. zur Verfügung. Mit der Einreichung von Bildern für den Fotowettbewerb unterstützen Sie unsere Arbeit für mehr Natur in den Gärten und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verbreitung unserer Vision von Naturgärten.

Machen Sie mit, es lohnt sich!


Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle, die als Hobby oder professionell die Naturfotografie betreiben.

  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Der Einsendeschluss ist der 05.01.2025.
  • Die Benachrichtigung der Gewinner*innen erfolgt zeitnah nach der Jurierung.

Alle Teilnehmer*innen dürfen mit bis zu 5 Fotos teilnehmen. Die Fotos müssen im RGB-Modus als JPEG- oder PNG-Format abgespeichert sein, sollten eine ausreichende Bildqualität bzw. -größe (mindestens 1 MB) aufweisen und dürfen eine Dateigröße von 6 MB nicht überschreiten. Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt worden sind (Composing). Die eingereichten Fotos dürfen in den Farben/Tonwerten/Kontrasten nur in geringem Maß angepasst worden sein, sodass sich kein unnatürlicher Bildeindruck ergibt. Die Fotos dürfen keine Rahmen/Datumsangaben oder sonstige Verzierungen enthalten.

Wir suchen Bilder, welche die besonderen Aufenthaltsqualitäten eines Naturgartens deutlich machen. Der NaturGarten e.V. behält sich vor, Bilder die eindeutig keine heimischen Tiere und / oder Pflanzen darstellen oder dem Wettbewerbsthema „Bodenleben“ aus anderen Gründen nicht zugeordnet werden können, nicht in den Wettbewerb aufzunehmen und eine Vorauswahl der Bilder vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass nur Bilder am Wettbewerb teilnehmen können, die bis spätestens 05.01.2025 auf der Internetseite des Fotowettbewerbes hochgeladen wurden.


Bildrechte

Der*Die Teilnehmer*in versichert, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der*Die Teilnehmer*in wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der*die Teilnehmer*in die Veranstaltenden von allen Ansprüchen frei. Der NaturGarten e.V. übernimmt keine Haftung für den Verlust der Bilddaten.

Haftung

Für Ansprüche Dritter übernimmt der NaturGarten e.V. keine Haftung. Mit der Teilnahme am Wettbewerb (= Einreichung der Fotos) erkennt der*die Teilnehmer*in die Wettbewerbsbedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges an. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einräumung der Bildnutzungsrechte

Die Teilnehmenden räumen dem NaturGarten e.V. die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für die gemeinnützigen Zwecke des NaturGarten e.V. ein.

Der*Die Urheber*in/Fotograf*in räumt hiermit kostenfrei und unbefristet das einfache Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG von Fotos/Bildern (bei analoger Einreichung entsprechend beigelegter Liste) in unveränderter oder veränderter Weise zur Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Ausstellung, in Druckschriften als Infomaterial des Vereines in gedruckter und in digitaler Form und deren entsprechenden Verbreitung ein. Beinhaltet ist auch die Verwendung im Internet auf der vereinseigenen Homepage des NaturGarten e.V., in Social Media wie Facebook und Twitter, bei digitalen und analogen Präsentationen u.s.w. Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung wird nicht vereinbart.

Der NaturGarten e.V. versichert, dass das Bildmaterial nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen oder in rufschädigender Art verwendet wird. Der Verein ist verpflichtet, stets die Namen der oben aufgeführten Urheber*innen/Bildrechteinhaber*innen zu benennen.

Der*Die Teilnehmer*in bestätigt, dass die von ihm*ihr eingegebenen Angaben der Wahrheit entsprechen.

Datenschutz

Der NaturGarten e.V. versichert, dass die angegebenen Daten ausschließlich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb und im Zusammenhang mit der Veröffentlichung (z.B. in Pressemitteilungen, Berichten auf der Website, Preisverleihung, Social media etc.) der Fotos verwendet werden. In diesem Zusammenhang werden Vorname, Name und Wohnort der Gewinner*innen veröffentlicht. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten zu den nach diesen Teilnahmebedingungen zulässigen Zwecken dieses Wettbewerbs ausdrücklich einverstanden. Dies umfasst insbesondere auch die Nennung der jeweiligen Urheber*innen im Rahmen von Veröffentlichungen der eingereichten Fotos.

Vorschau 2026: Thema biodiversitätsfördernde Strukturen, wie Totholzhecken und Trockenmauern.

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