Hinweis

Blumenzwiebeln aus fernen Ländern

Tjards Wendebourg (Dipl. Ing. agr.), D - Stuttgart

Erkenntnisse aus Studien des Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesumweltministeriums


Das Stichwort „Blumenzwiebeln“ ist für Gartenbesitzer oft gleichbedeutend mit Tulpen und Narzissen. Dabei ist gerade das Spektrum der so genannten Kleinblumenzwiebeln für Naturgärten so wertvoll, denn viele der Zwiebel- und Knollenpflanzen, die unter diesem Begriff zusammengefasst werden, sind wertvolle Frühblüher.

736270_0011_web2.jpgDiese Tatsache hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit große Mengen von Kleinblumenzwiebeln aus der Natur entnommen wurden und vornehmlich über holländische Zwischenhändler auf den Markt gelangt sind. Eine besondere Tradition hat des Ausgrabens von Zwiebeln und Knollen in der Türkei, wo zum Höhepunkt der Wildentnahmen, in den 80er Jahren, jährlich Abermillionen von Schneeglöckchen (Galanthus), Alpenveilchen (Cyclamen), Winterlinge (Eranthis), Anemonen (Anemone), Blausterne (Scilla), Schneeglanz (Chionodoxa), Krokus (Crocus), Knotenblume, Märzenbecher (Leucojum), Träubelhyazinthe (Muscari), Milchstern (Ornithogalum), Schachbrettblumen, Kaiserkronen (Fritillaria), Lauch (Allium) von Weiden und aus Wäldern gesammelt wurden. Aber auch in Ländern wie Chile, Ungarn, Rumänien und sogar in der Bundesrepublik fanden Sammlungen in Naturbeständen statt. Heute gewinnen Georgien (Galanthus) und China (Arisaema) als Ausfuhrländer zunehmend an Bedeutung.

736270_0015_web2.jpgObwohl die Entnahme von Wildpflanzen durch den Druck der Medien auf die holländischen Zwischenhändler und die türkischen Exporteure stark reduziert werden konnte, werden auch heute noch jährlich legal einige Millionen Zwiebeln und Knollen ausgegraben und vermarktet. Zur Sicherung der Bestände wurden allerdings in der Türkei bestimmte Mechanismen installiert. So nimmt ein wissenschaftliches Gremium die Auswahl der zum Sammeln erlaubten Arten vor und legt auch die Sammelregionen fest. Sowohl die Menge der gesammelten Zwiebeln pro Art, als auch die Menge, der für jede der beteiligten vier türkischen Handelsfirmen erlaubten Pflanzen wird durch Quoten geregelt. Durch die Aufnahme von Schneeglöckchen und Alpenveilchen in die Anhänge des CITES-Abkommens und den Beitritt der Türkei zum Washingtoner Artenschutzabkommen, konnten die beiden betroffenen Gattungen zusätzlich geschützt werden.

Durch die Eröffnung des gemeinsamen Marktes haben sich die Möglichkeiten der deutschen Behörden stark eingeschränkt, Maßnahmen gegen wild gesammelte Pflanzen zu ergreifen und damit die Bestände in den Herkunftsländern wirksam zu schützen. Denn die Bundesartenschutzverordnung als Schutzinstrument greift für die Mehrzahl der betroffenen Arten nicht mehr. So liegt die Entscheidung beim Verbraucher d.h. bei den zahllosen Gartenbesitzern, keine Zwiebeln aus Wildentnahmen zu kaufen. Um diese Entscheidung zu ermöglichen, versucht das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz Fakten zusammen zu tragen. Unter anderem dringen die Bundesbehörden auf eine Verbesserung der Packungsbeschriftung. Neben der Recherche der Handelsmengen und Handelswege, wurden wir deshalb auch beauftragt, Vorschläge für ein eigenes Labelingsystem zu machen, welches Herkunft und genaue Artenbezeichnung gewährleistet. Mittlerweile wurden zwei Studien zum Thema abgeschlossen und können über das Bundesamt für Naturschutz in Bonn (Herr Schmitz-Kretschmer) angefordert werden. Eine zweijährige Studie, die auch einen Aufpflanzversuch von Schneeglöckchen beinhaltet, läuft noch bis Ende des Jahres.

Insgesamt besteht aber kein Grund auf Kleinblumenzwiebeln zu verzichten, auch wenn die meisten der gehandelten Arten nicht heimisch sind. Da die Pflanzen zumeist Ökonischen einnehmen, die nicht von heimischen Pflanzen besetzt werden, stellen Kleinblumenzwiebeln eine wertvolle optische und ökologische Bereicherung des Naturgartens dar. Besonders die Fähigkeit vieler Arten sich durch Aussaat reichlich zu vermehren, kann sich zu einem wertvollen Gestaltungselement entwickeln. Bei der Auswahl geeigneter Arten sollte daher auf diese Eigenschaft und die Herkunft der Zwiebeln geachtet werden. Der weitaus größte Teil der Kleinblumenzwiebeln wird mittlerweile in Holland aus Saatgut, Brutzwiebeln oder Zwiebelschuppen künstlich vermehrt. Schneeglöckchen werden in Frankreich in Obstgärten über das Prinzip der Verwilderung gewonnen. Allerdings würde die Anbautätigkeit gerade für Ware aus Bioanbau Marktchancen bieten. Bisher sind Zwiebeln aus biologischem Anbau nur von dem niederländischen „Hof Vertrauen“ bekannt.

Arten, die bedenkenlos gepflanzt werden können sind Galanthus nivalis (Schneeglöckchen - Nur diese Art!), Scilla siberica (Sibirischer Blaustern), Chionodoxa luciliae (Schneeglanz), Alle Krokusse, besonders Crocus tommasinianus (Elfen-Krokus), Muscari armeniacum (Träubelhyazinthe) und Iris reticulata (Zwerg-Iris)

Weiterhin aus Wildentnahme stammen die meisten Zwiebeln von Galanthus woronowii und G. elwesii, die sich oft in Kleinpackungen mit der Aufschrift ‘Schneeglöckchen einfach’ „verstecken“. Hier lohnt sich beim Kauf eine schriftliche Bestätigung der Artenechtheit. Außerdem kommt ein großer Teil der Stahlenanemonen (Anemone blanda, besonders „Mischungen“ und der Winterlinge aus Sammlungen in der Natur. Das gleiche gilt für Geranium tuberosum, Cyclamen hederifolium, C. coum (Alpenveilchen, nur große Knollen) und Leucojum aestivum (hauptsächlich die Sorte ‘Gravteye Giant’ der Sommerknotenblume kommt aus Kultur).

Mehr zu dem Thema bietet die Internetseite der Firma Digitalis: www.pg-digitalis/geophyten

 

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