Hinweis

Wesentliches zu den Richtlinien der Fachbetriebe für Naturnahes Grün

Naturgarten e.V. und Bioland e.V. haben im Zuge ihrer Kooperation neue, gemeinsame Richtlinien entwickelt, die ab August 2009 für alle Fachbetriebe für Naturnahes Grün - empfohlen von Bioland verbindlich sind. Ein strenges Zertifizierungsverfahren, das aus regelmäßigen Kontrollen und Fachbetriebsprüfungen besteht, sichert die Einhaltung der Richtlinien.

Knapp 20 Fachbetriebe für Naturnahes Grün arbeiten jetzt in Deutschland nach diesen Richtlinien. Neue Firmen können sich jederzeit für die Aufnahmeprüfung bewerben.

Fachbetriebe für Naturnahes Grün gibt es in drei Kategorien Naturnahe Planung, Naturnahe Gestaltung (Ausführung) und/oder Naturnahe Wildpflanzen- und Wildsamenproduktion. Sie tragen (unter Zusatz der Kategorie) die Marke - empfohlen von Bioland. Ihre zertifizierten Projekte werden mit dem Begriff Naturgarten - empfohlen von Bioland gekennzeichnet.

 

 

Die Gesamtunterlagen für den Fachbetrieb für Naturnahes Grün bestehen aus drei Teilen und können bei der Bundesgeschäftsstelle Naturgarten e.V. angefordert werden.



Teil 1 - Überblick + Verfahrensbeschreibungen
Dieser Teil gibt eine Einführung ins Thema Naturnahes Grün und einen Überblick über Strukturen, Gremien und Zertifizierungsverfahren. Es enthält wesentliche Informationen für interessierte als auch bereits zertifizierte Fachbetriebe.

Teil 2 - Richtlinien
Kernstück der Kooperation von Naturgarten e.V. und Bioland e.V. Die Richtlinien nennen Anforderungen (so genannte „Muss"-Kriterien), die von den Fachbetrieben hinsichtlich Pflanzenverwendung, Baumaterialien, Arbeitsweisen, Pflanzenschutz, Pflege etc. eingehalten werden müssen. So genannte „Kann"-Kriterien (z.B. Ästhetik, Stilsicherheit, standortgerechte Pflanzungen, zusätzliche Nisthilfen...) geben Empfehlungen für eine naturnahe Planung, Gestaltung oder Wildpflanzenproduktion und werden bei den Prüfungen und Kontrollen mit Zusatzpunkten bewertet.

Teil 3 - Anlagen zu den Richtlinien
Die Anlagen in Teil 3 ergänzen die Richtlinien, sind weitere Verfahrensbeschreibungen und liefern Vordrucke für Bewerbung, Kontrollwesen und Vertragsabschlüsse.


Wesentliche „Muss"-Kriterien der gemeinsamen Richtlinien:
• Verwendung mindestens 60% biologisch-einheimischer Wildpflanzen
• Keine Verwendung konventionell-nicht einheimischer Pflanzen
• Keine Verwendung von problematischen, invasiven Pflanzenarten (aktuelle Liste BfN)
• Keine Verwendung von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut
• Keine Verwendung von Saatgut oder Pflanzen, die durch Kombinations-, Heterosis-, Hybrid-, Mutationszüchtung oder mit Hilfe der Gentechnik gezüchtet wurden.
• Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, Düngern und Bodenverbesserungsmitteln entsprechend den aktuellen Bioland-Positivlisten
Verwendung von Natursteinen aus Mitteleuropa - keine Steine aus Übersee
• Verwendung von mitteleuropäischen Holzarten (z.B. Lärche, Eiche, Buche, Robinie, Douglasie, Edelkastanie) - keine Verwendung von Tropenhölzern
• Verzicht auf Holschutzmittel mit biozider Wirkung. Kein Kesseldruckimprägniertes Holz.
• Keine Verwendung von PVC-haltigen Neumaterialien
(Ausnahme: sie sind erlaubt, wenn keine umweltfreundlichen Baumaterialien auf dem Markt verfügbar sind)
• Erfüllung der fachlichen Qualifikation (Nachweise Fortbildungen)
• Einhaltung der Naturschutzgesetze und des Washingtoner Artenschutzabkommens

Die aktuellen Richtlinien können in der Geschäftsstelle Naturgarten e.V., Kerstin Lüchow, Kernerstr. 64, 74076 Heilbronn angefordert werden: geschaeftsstelle@naturgarten.org